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Track 25 | Sachzuwendungen: Einbeziehung der Kosten für einen Eventmanager bei Pauschalversteuerung
Beim BFH ist ein Revisionsverfahren zu der Frage anhängig, ob bei der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG in die Bemessungsgrundlage nur die konsumierbaren Kosten oder auch die Kosten für den äußeren Rahmen einzubeziehen sind. Das FG Köln war als Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangt, dass (wie bei Betriebsveranstaltungen) auch die Kosten für einen professionellen Eventmanager zu erfassen sind.
Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs muss auch eine weitere interessante Frage beantworten – zur pauschalen Versteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG. – Bitte erläutern Sie uns den Hintergrund.
Gerne. – Bei klassischen Betriebsveranstaltungen führen auch die anteiligen Aufwendungen für den äußeren Rahmen – z. B. für die Räume, für die Beleuchtung oder für einen Eventmanager – zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Sie sind als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Freibetrag von 110 € nicht zum Ansatz kommt oder überschritten wird. Diese Auffassung vertritt zumindest das Bundesfinanzministerium in seinem Anwendungsschreiben zur erstmaligen gesetzlichen Regelung von Betriebsveranstaltungen ab dem Jahr 2015. – Die spannende Frage lautet nun: Gilt das entsprechend auch bei ? Wenn also beispielsweise eine