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Insolvenz | Zur Haftung für masseschmälernde Zahlungen
Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO ( IX ZR 65/14 NWB XAAAF-75914) macht keine Änderung der bisherigen Rechtsprechung zu § 64 GmbHG erforderlich.
Der BGH bekräftigt im Rahmen seiner Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die teilweise Nichtzulassung der Revision, dass sowohl die Frage der Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife, [i]Schädlich, NWB 41/2015 S. 3028soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird, zugunsten des Organs entschieden ist, als auch die Frage geklärt ist, inwieweit masseschmälernde Zahlungen (§ 64 Satz 2 GmbHG) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns S. 2534getäti...