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Einkommensteuer | Betrieblich genutzte Pkw – Keine aufwendungsbezogene Begrenzung bei 1 %-Regelung
Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es laut verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.
Der X. Senat des BFH beruft sich zur Rechtfertigung der grob typisierenden 1 %-Regelung wiederholt auf die Möglichkeit ihrer Vermeidung durch Führung eines Fahrtenbuchs. Diese sog. Escape-Klausel des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz [i]Kfz-Rechner: 1 %-Methode vs. Fahrtenbuch NWB ZAAAD-37232 3 EStG erweist sich so als Lenkungsnorm, die Steuerpflichtigen jedenfalls in den Fällen zur Fahrtenbuchführung anzuhalten, in denen die 1 %-Regelung bei ihnen zu realitätsfremden Ergebnissen führen würde.