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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 735

GewSt: Voller Gewerbesteuerfreibetrag auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

Dr. Marisa Baltromejus

NWB PAAAG-86782 BStBl 2018 II S. 484

Leitsätze

  1. Scheiden während des Erhebungszeitraums bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt ab diesem Zeitpunkt die Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer. Dessen ungeachtet ist der GewSt-Messbetrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich unter Berücksichtigung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags zu berechnen.

  2. Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. In den Bescheiden ist der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag im prozentualen Verhältnis der von den beiden Steuerschuldnern erzielten Gewerbeerträge nebst den auf sie entfallenden Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen.

Sachverhalt
Die Klägerin S war zusammen mit E Gesellschafter der S&E-GbR. Der Gesellschafter E schied zum aus der S&E-GbR aus. Sein Anteil am Gesellschaftsvermögen ging im Wege der Anwachsung auf die Klägerin S über. Seit dem führte S den Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen fort.

Die S&E-GbR hatte bis zum einen auf volle Hundert Euro abger... / /