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DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung verabschiedet
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) verabschiedet. Die Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
DRS 26 konkretisiert die Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. §§ 311 und 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss regeln, und ersetzt DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen imS. 290 Konzernabschluss. Der neue Standard ist deutlich ausführlicher als DRS 8 und enthält in der Anlage ein Schema für die Fortschreibung des Equity-Wertansatzes. Abweiche...