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Einkommensteuer | Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i. S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer
Hat der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der S. 603Nießbrauch durch den Tod des Nießbrauchers innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbleibenden Teil der Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen (Bezug: § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 11d Abs. 1, § 82b EStDV; § 45 AO; § 566 Abs. 1, § 1056 Abs. 1, § 1061 Satz 1, § 1922 BGB).
Der Stpfl. kann nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. r Doppelbuchst. aa i. V. mit § 82b Abs. 1 Satz 1 EStDV größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwie...