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BFH 21.06.2018 V R 20/17, StuB 16/2018 S. 606

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Umsatzbesteuerung von Vereinen

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

(1) Kommt Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL, nach dem „bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben“, unmittelbare Wirkung zu, so dass sich Einrichtungen ohne Gewinnstreben bei fehlender Umsetzung unmittelbar auf diese Bestimmung berufen können? (2) Bei Bejahung der ersten Frage: Handelt es sich bei der „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL um

  • einen autonom unionsrechtlich auszulegenden Begriff oder

  • sind die Mitgliedstaaten befugt, das Vorliegen einer derartigen Einrichtung von Bedingungen wie § 52 i. V. mit § 55 AO (oder den §§ 51 ff. AO in ihrer Gesamtheit) abhängig zu machen?

(3) Falls es sich um einen autonom unionsrechtli...