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FinMin NRW 18.07.2018 S 2133 - 000036-V B 1/, StuB 16/2018 S. 600

Steuerbilanzieller Ausweis von Genussrechtskapital

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben hinsichtlich der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Genussrechten folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genussrechtskapital ist nach den handelsrechtlichen GoB gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit anzusetzen.

2. Vergütungen auf dieses Genussrechtskapital sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie mindern, vorbehaltlich § 8 Abs. 3 Satz 2 2. Alternative KStG, grundsätzlich das Einkommen.

3. Diese Rechtsauffassung soll im Nachgang zu den Antwortschreiben des BMF an die Verbände durch ein BMF-Schreiben kommuniziert werden.

Diesen Beschlüssen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Genussrechte einen schuldrechtlichen Charakter haben. Die Beschlüsse betreffen allein die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Genussrechten. Inwieweit dies...