Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 16 vom Seite 590

Klarstellung zur Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste

Die Entscheidung des in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“

Dr. Kai Schulz-Trieglaff LL.M.

Der EuGH hat in einer Entscheidung der Großen Kammer vom das lange erwartete Urteil in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“ gefällt. Streitgegenstand ist wieder einmal der Abzug sog. „finaler“ Verluste einer ausländischen (hier finnischen) Betriebsstätte. Die Entscheidung sollte nicht vorschnell als erneute Änderung der Rechtsprechung interpretiert werden.

NWB PAAAG-87352

Kernaussagen
  • Der EuGH hat in einer Entscheidung vom das lange erwartete Urteil in dem Vorlageverfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS gegen Skatteministeriet“ gefällt.

  • Streitgegenstand ist wieder einmal der Abzug sog. „finaler“ Verluste einer ausländischen (hier finnischen) Betriebsstätte.

  • Es gibt aus Sicht der Finanzverwaltung keinen Grund, über die Entscheidung des „überrascht“ zu sein. Sie ist in sich stringent und führt die bisherige EuGH-Rechtsprechung konsequent fort.

I. Einführung

[i]Schulz-Trieglaff, Klarstellung zu den finalen Verlusten, StuB 12/2018 S. 432 NWB RAAAG-86122 Nur auf den ersten Blick ist diese Entscheidung eine erneute Änderung der langjährigen EuGH-Rechtsprechung zu finalen Betriebsstättenverlusten. Deren Berücksichtigung hatte der EuGH in der Entscheidung vom „T...