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FG Rheinland-Pfalz 15.06.2018 3 K 1568/15, NWB 34/2018 S. 2452

KG | Zum Ausscheiden von Gesellschaftern bei Insolvenz

Beinhaltet die Satzung einer KG die Regelung, der zufolge ein Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, aus der Gesellschaft ausscheiden soll, ist hiervon eine sog. horizontale Simultaninsolvenz, also die zeitgleiche Insolvenz von Gesellschaft und sämtlichen ihrer Gesellschafter nicht umfasst.

Anmerkung:

Da in der horizontalen Simultaninsolvenz mangels verbleibender Gesellschafter nicht die Möglichkeit [i]Haack, Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft, infoCenter NWB RAAAE-31556 des Anwachsens besteht, findet § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB, der Gründe nennt, die mangels abweichender vertraglicher Bestimmung zum Ausscheiden eines Gesellschafters führen, keine Anwendung (mehr) (vgl. Werner, NZI 2014 S. 899; K. Schmidt, ZIP 2008 S. 2345; s. aber auch , ZIP 2003 S. 2264). Eine gesonderte steuerliche Feststellung von E...