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Außensteuerrecht | Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge
Mit Schreiben v. hat das BMF die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen neu geregelt.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt () bestehende Kostenumlagevereinbarungen werden für einen Übergangszeitraum für Wirtschaftsjahre bis zum nach dem Schreiben v. (BStBl 1999 I S. 1122) gewürdigt.