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FG Münster 24.05.2018 10 K 768/17 Kg, NWB 34/2018 S. 2448

Einkommensteuer | Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und nachfolgender Studiengang zum M. A. in Taxation sind keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung

Das entschieden, dass die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt und ein sich anschließender Studiengang zum „Master of Arts in Taxation“, der zugleich der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung dient, keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung sind.

Anmerkung:

Die Familienkasse hat die Gewährung von Kindergeld für den Sohn des Klägers abgelehnt, da der Sohn bereits durch seinen Abschluss als Diplom-Finanzwirt die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfülle. Bei bestandener Prüfung sei eine Erwerbstätigkeit als Steuerberater bereits jetzt möglich gewesen. Daher handele es sich bei dem Master-Studiengang um eine Weiterbildung, wobei die Erwerbstätigkeit über 20 Stunden den Kindergeldanspruch ausschließe. Das FG Münster hat die Auffass...

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