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NWB Nr. 34 vom Seite 2461

Bewertung von Pensionsrückstellungen (Heubeck)

[i] HEUBECK AG, Pressemitteilung v. 20.7.2018 Am hat die Heubeck AG die neuen Richttafeln 2018 G veröffentlicht, die die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamts berücksichtigen. Dem Unternehmen zufolge werden erstmalig auch sozioökonomische Faktoren einbezogen. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet. In Deutschland werden die Richttafeln u. a. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG verwendet.

Das BMF hatte die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck mit Schreiben v.  (BStBl 2005 I S. 1054) als mit den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen i. S. von § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG anerkannt. Zur zeitlichen Anwendung enthielt das BMF-Schreiben folgende Regelung: „Die Richttafeln 2005 G können erstmals der Bewertung von Pensionsrückstellungen am Ende des Wirtschaftsjahrs zugrunde gelegt werden, das nach dem (Tag der Veröffentlichung der neuen Richttafeln) endet. Der Übergang hat einheitlich für alle Pensionsverpflichtungen und alle sonstigen versicherungsmathematisch zu bewertende Bilanzposten des Unternehmens zu erfolgen. Die Richttafeln 1998 können let...