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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 SF 233/15

Gesetze: RVG § 14; RVG § 48 Abs. 4; RVG § 55; VV RVG Nr. 3103

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bestimmung der Vergütungshöhe sind auch bei Anwendung des RVG in der bis geltenden Fassung allein die Tätigkeiten des beigeordneten Rechtsanwalts zu berücksichtigen, die er nach Stellung des Prozesskostenhilfeantrags vorgenommen hat. Tätigkeiten, die vor PKH-Antragstellung erfolgt sind, dürfen bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 14 Abs. 1 RVG nicht berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
NAAAG-91653

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