Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwertabschreibung auf Aktien
Fallbeispiel
Die GmbH hat am 20.000 Aktien der börsennotierten X-AG zum Preis von 1.000.000 € zzgl. 1 % Nebenkosten zur langfristigen Geldanlage erworben. Am Bilanzstichtag ist der Aktienkurs kurzfristig auf 43 € zzgl. 1 % Nebenkosten gesunken, hat sich aber bis zum Tag der Bilanzaufstellung () wieder erholt und stieg auf 60 € je Aktie.
Einführung
Unabhängig davon, ob es sich um abnutzbare oder nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt, ist handelsrechtlich zum Bilanzstichtag eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, wenn zu diesem Zeitpunkt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Nur bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen handelsrechtlich auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass grundsätzlich vorsichtig zu bewerten ist, d. h. dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden müssen. Und dies unabhängig davon, ob sie vor dem Bilanzstichtag oder zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden...