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Steuerrecht | Forderungsverzicht mit Besserungsabrede als vGA
Die Wiedereinbuchung einer Verbindlichkeit im Anschluss an eine Verschmelzung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, wenn die Verbindlichkeit vor der Verschmelzung bei der übertragenden Gesellschaft aufgrund eines Forderungsverzichts S. 748der Gesellschafter mit Besserungsabrede ausgebucht worden war und die übertragende Gesellschaft wirtschaftlich nicht mehr aktiv und vermögenslos war.
[i]Verschmelzung dient nur GesellschafternNach dem BFH dient dann nämlich die Verschmelzung auf die übernehmende Gesellschaft nur dazu, die Forderung der Gesellschafter zu erfüllen, die ohne die Verschmelzung wertlos gewesen wäre. Dabei geht es um den folgenden Fall:
[i]Vermögenslose GmbH wird auf vermögende GmbH verschmolzenA ist Gesellschafter der A-GmbH und hat eine Forderung gegen diese GmbH i. H. von 100.000 €. Da die A-GmbH vermögenslos ist und über Verlustvort...