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NWB direkt Nr. 34 vom Seite 857

Das „Kinderkrankengeld“ wächst in seiner Bedeutung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-91368 Die Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erst kürzlich wurde von den Spitzenorganisationen der Krankenversicherungsträger hierzu ein neues Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 veröffentlicht; es führt die bisher in verschiedenen Kommentierungen enthaltenen Einzelheiten zusammen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Anspruchsvoraussetzungen

[i]U. a. Mitgliedschaft der Betreuungsperson und des Kindes in der GKVDer Anspruch auf das sog. Kinderkrankengeld ist an die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • Für die Betreuungsperson muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch bestehen;

  • das erkrankte/zu betreuende Kind muss gesetzlich versichert sein, und zwar entweder im Rahmen einer Familienversicherung oder in einer eigenen Mitgliedschaft;

  • das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Ausnahmen sind u. a. für Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, vorgesehen;

  • die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen der Erkrankung des Kindes muss ärztlich bescheinigt werden;

  • es darf keine andere Person im Haushalt der Betreu...