Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei rückwirkender Rechnungsberichtigung
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf Schätzungen bei der Umsatzsteuer
[i]Beyer, Neue Aspekte zu Schätzungen bei der Umsatzsteuer, BBK 9/2017 S. 420 NWB MAAAG-43661 Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteueranspruch in den Rechtssachen „Senatex“, „Barlis 06“ und „Maya Marinova“ stellt sich die Frage, ob aus diesen Urteilen auch Rückschlüsse für Fälle gezogen werden können, in denen Steuerpflichtige keine Eingangsrechnung vorlegen können. Gerade im Rahmen von Betriebsprüfungen wird bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Eingangsrechnung der Vorsteuerabzug versagt, da nach herrschender Rechtsauffassung nur zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wer eine Eingangsrechnung nachweisen kann, die sämtliche in § 14 Abs. 4 UStG genannten Bestandteile enthält.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bisherige Rechtslage nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH
[i]Bisher: Ordnungsgemäße Rechnung obligatorisch Auch der EuGH vertrat bis dato die Auffassung, dass der Vorsteuerabzug vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung abhängig sei. Dies gelte auch dann, wenn der Unternehmer nachträglich Unterlagen vorlege, durch welche die Leistung belegt werden könne. In solchen Fällen sei allerdings eine Korrektur der Rechnung möglich, um anschließend eine ordnungsgemäße Rechnung gegenüber der Finanzverwaltung einzureichen und den Vorsteuerabzug zu erhalten.
Ebenso urteilte a...