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MFA Nr. 8 vom Seite 21

In eigener Sache: Die Gehaltsabrechnung

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Die Summe, die der Arbeitgeber am Monatsende auf das Konto überweist, ist deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte Vergütung. Das liegt an der Lohn- und Kirchensteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie den Sozialversicherungsbeiträgen, die der Arbeitgeber an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger abführen muss. Wissen Sie, wie genau das Nettogehalt berechnet wird? Die Antworten finden Sie in diesem Beitrag.

Aus der Praxis

Anja Klotz ist nach der Elternzeit in ihren Beruf zurückgekehrt. Sie hat sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine 80 %-Stelle geeinigt. Das bedeutet, dass Anja statt der wöchentlichen 40 Stunden nur 32 Stunden arbeitet. Bevor Anja in den Mutterschutz gegangen ist, hatte sie bei einem Bruttoeinkommen von 2.600 € einen Auszahlungsbetrag von knapp 1.680 €. Das sind rund 65 % des vertraglich vereinbarten Einkommens. Als Anja nach ihrer Babypause die erste Abrechnung erhält, ist sie enttäuscht. Von ihrem Gehalt in Höhe von 2.080 € bleiben ihr netto nur 1.143 € und somit rund 55 %. Die Abzüge sind deutlich höher als erwartet. Das liegt daran, dass Anja die Steuerklasse gewechselt hat und nun in der Steuerklasse V ist. Dort sind die Abzüge höher, als in ihrer al...

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