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Rückkehr Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-90469 Wenn langjährig privat krankenversicherte Mandanten nach einem Weg zurück in das gesetzliche System suchen, kann ihnen oftmals geholfen werden. Allerdings bringen die nötigen Gestaltungsmaßnahmen differenzierte, sozialversicherungsrechtliche Überlegungen mit sich.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausgangssituation
[i]Rückkehr in die GKV nur bei bestimmten Konstellationen möglichDie Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht ohne Weiteres möglich. Zunächst muss dafür einer der Tatbestände einer Pflichtmitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 SGB V) vorliegen oder hergestellt werden. Zweitens ist es notwendig, das Bestehen von Versicherungsfreiheit nach den §§ 6 f. SGB V auszuschließen. Drittens muss diese Konstellation vorübergehend aufrechterhalten werden, bevor der vorherige Zustand wiederhergestellt werden kann und die Mitgliedschaft in der Krankenkasse letztendlich als freiwillige fortgeführt wird.
Erzeugung einer (vorübergehenden) Pflichtmitgliedschaft
[i]Absenkung des Einkommens eines Angestellten unter die JAE-Grenze Ist der Mandant Angestellter mit Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze), müssen die Arbeitsvertragsparteien das Gehalt einvernehmlich auf ein Niveau unterhalb der Versicherungspflichtgrenze absenken und/o...