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StuB 15/2018 S. 557

DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung verabschiedet

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) einstimmig verabschiedet. Beide Standards sind erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem beginnen.

Zentraler Regelungsbereich des DRS 26 Assoziierte Unternehmen ist die Konkretisierung der Vorschriften zur Bilanzierung assoziierter Unternehmen. Gemäß §§ 311 und 312 HGB sind diese Unternehmen unter Anwendung der equity-Methode im Konzernabschluss abzubilden. Gegenüber dem vorausgehenden Standardentwurf E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen wurden, neben einigen redaktionellen oder erläuternden Anpassungen, zwei inhaltliche Änderungen vorgen...