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Umsatzsteuer bei Reiseleistungen
Von Wahlrechten und anderen Problemen
Die Margenbesteuerung gem. § 25 UStG gehört zu den exotischen Vorschriften im Umsatzsteuerrecht. Auch wenn es sich um eine Vereinfachungsregelung handeln soll, ist die Margensteuer im Detail kompliziert. Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens ist nunmehr eine Überarbeitung der deutschen Vorschriften zur Anpassung an EU-Recht erforderlich. Über die zukünftige Ausgestaltung besteht noch Unsicherheit, zumal weitere Verfahren beim BFH und EuGH anhängig sind.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseunternehmen bleibt bis auf Weiteres eine Baustelle.
Sowohl aus dogmatischen als auch aus fiskalischen Gründen ist der Gesetzgeber gefordert, dringend für Klarstellung zu sorgen. Hierbei muss im Interesse der betroffenen Unternehmen und des Prinzips der Neutralität und Einfachheit mit Augenmaß vorgegangen werden.
Die aktuell anhängigen Gerichtsverfahren werden sicherlich Einfluss auf die weitere Entwicklung haben.
I. Ausgangslage – die Regelung im Überblick
[i]Walkenhorst, Bezug von Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, USt direkt digital 9/2018 S. 2 NWB EAAAG-82276 Hartmann, Sonderregelung für Reiseleistungen gem. § 25 UStG ist unionsrechtswidrig, NWB 20/2018 S. 1444 NWB WAAAG-82270 Huschens, in: Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG Kommentar, § 25 NWB VAAAB-75273 Ein Reisebüro ermittelt das umsatzsteuerliche Entgelt aus...