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NWB Nr. 32 vom Seite 2311

Rettungsanker: Aussetzung der Vollziehung für Gewerbesteuermessbescheid bei versäumter Einspruchsfrist

Dirk Beyer

Einspruch gegen Grundlagenbescheid

[i]Normalfall: Einspruch gegen GrundlagenbescheidFür das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuer(mess)bescheide kann den steuerlichen Beratern von Gewerbetreibenden ein wichtiger Rettungsanker an die Hand gegeben werden. Ein bekannter Merksatz lautet: „Aussetzung der Vollziehung nur bei fristgerechtem Einspruch“. Dies bedeutet im Hinblick auf die Gewerbesteuer: Eine Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuerbescheide als Folgebescheide erfolgt dann, wenn die Grundlagenbescheide in Form der Gewerbesteuermessbescheide fristgerecht mittels Einspruch angefochten worden sind und für diese die Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde (§ 361 Abs. 3 Satz 1 AO).

[i]AdV auch, wenn Einspruchsfrist abgelaufen?Doch was gilt, wenn nicht fristgerecht Einspruch gegen die Gewerbesteuermessbescheide eingelegt wurde? Ist dann eine Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuermessbescheide und damit die Folge-AdV der Gewerbesteuerbescheide ausgeschlossen?

Praxisbeispiel:

Gastronom G legt gegen die Änderungsbescheide zur Gewinnfeststellung und Umsatzsteuer nach Betriebsprüfung fristwahrend Einspruch ein. Weder G noch sein Steuerberater legen jedoch Einspruch gegen die geänderten Gewerbesteuermessbescheide ein. Der Steuerberater erre...