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BGH 05.04.2018 III ZR 211/17, NWB 32/2018 S. 2310

Amtshaftung | Zum geschützten Personenkreis

Die Pflicht der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, im Zusammenhang mit der Abstempelung des Kennzeichenschilds mit zugeteiltem Kennzeichen durch eine Stempelplakette (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zu überprüfen, ob das Schild das zugeteilte Kennzeichen trägt und nicht dem Schilderhersteller beim Aufdruck des Kennzeichens ein Fehler unterlaufen ist, obliegt der Behörde jedenfalls auch im Interesse der Inhaber bereits zugeteilter Kennzeichen, davor bewahrt zu werden, irrtümlich für Vorgänge im Zusammenhang mit dem Betrieb eines fremden Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen zu werden.

Anmerkung:

Daher hat die klagende Rechtschutzversicherung aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VVG) einen Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V....