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LAG Düsseldorf 10.07.2018 8 Sa 87/18, NWB 32/2018 S. 2309

Arbeitsverhältnis | Kündigung nach Urlaubsverlängerung

Die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ist ein Kündigungsgrund, der sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Anmerkung:

Gibt eine Arbeitnehmerin ernsthaft zu erkennen, dass sie an der eigenmächtigen Verlängerung eines Urlaubs festhält und nicht zur Arbeit kommen wird, obwohl ihr Vorgesetzter per E-Mail erklärt hat, dass ihre Anwesenheit aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist, verletzt sie ihre vertragliche Pflicht zur Arbeit beharrlich, meint das LAG Düsseldorf. Dem Sachvortrag der Arbeitnehmerin lasse sich nicht hinreichend konkret entnehmen, dass der Vorgesetzte der kurzfristigen Verlängerung des Urlaubs vorher zugestimmt habe. Einer Abmahnung habe es wohl nicht bedurft und die Interessenabwägung falle in Anbetracht der kurzen Beschäftigungsdauer zu Lasten der Arbe...