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BFH 21.06.2018 V R 25/15, NWB 32/2018 S. 2305

Umsatzsteuer | BFH erleichtert den Vorsteuerabzug – Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). (2) Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.

Anmerkung:

In dem Anschlussurteil zur Entscheidung des EuGH in den Rechtssachen Geissel und Butin v.  - Rs. C-374/16 und C-375/16 NWB ZAAAG-62440 hat der BFH – nahezu ohne eigene Begründung – seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Der Kfz-Lieferant des Klägers vertrieb die Fahrzeuge, die zum Teil auf der Straße und auf öffentlic...