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Treaty-Shopping/Directive-Shopping
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Begriff
Als [i]Ausnutzung von QuellensteuervorteilenTreaty-Shopping wird die – aus steuerpolitischer Sicht – unerwünschte bzw. missbräuchliche Ausnutzung von Quellensteuervorteilen aus Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezeichnet.
II. Quellensteuern als Investitionshindernis
Zahlreiche [i]Quellensteuern sichern BesteuerungszugriffStaaten erheben vor allem dann eine Quellen- bzw. Abzugssteuer (englisch withholding tax), wenn Zahlungsströme aus dem In- ins Ausland geleistet werden (z. B. bei von einer Tochter- an ihre Muttergesellschaft gezahlten Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren). So erhebt etwa Deutschland auf Dividenden – und in bestimmten Fällen auch auf Zinsen – eine Kapitalertragsteuer i. H. von 25 % (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 i. V. mit § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG, zzgl. SolZ). Bei Lizenzgebühren beträgt die Quellensteuer 15 % (§ 50a Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit § 50a Abs. 2 EStG). In der Regel sind die entsprechenden Quellensteuern dabei auf die volle Höhe der jeweiligen Einnahmen und...