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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 86/17

Gesetze: EStDV § 8c, EStG § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Land- und Forstwirtschaft - Antrag auf Umstellung des Wirtschaftsjahres

Leitsatz

  1. Die Zustimmung des FA zu der Wahl eines Wirtschaftsjahres ist nach ständiger Rechtsprechung eine Ermessensentscheidung.

  2. Das Gericht vermag die Entscheidung des FA nur auf Ermessensfehler zu überprüfen. Entscheidend ist die Begründung der letzten Verwaltungsentscheidung, also des Einspruchsbescheides.

  3. Bei Land- und Forstwirten ist die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres enumerativ abschließend in § 8c EStDV geregelt. Danach ist für den reinen Ackerbaubetrieb ein Wahlrecht nicht eröffnet.

Fundstelle(n):
UAAAG-90015

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