Streit von Eltern über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bzw. vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung: Dem Einspruch
stattgebender und vom hinzugezogenen anderen Elternteil das Kindergeld pauschal, ohne betragsmäßige Festlegung zurückfordernder
Abhilfebescheid nichtig
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ohne Vorverfahren
keine notwendige Hinzuziehung bei Streit über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes
Leitsatz
1. Im Prozesskostenhilfeverfahren: Ist bei einem Streit über die Haushaltszugehörigkeit des Kindes der Kindergeldantrag des
Kindsvaters abgelehnt und die Kindsmutter zum Einspruchsverfahren nach § 360 Abs. 3 AO hinzugezogen worden, so ist eine im
Rahmen der Einspruchsentscheidung der Familienkasse ergangene Abhilfeentscheidung mit dem Tenor „Dem Einspruch wird abgeholfen.
Gleichzeitig wird das Kindergeld für den streitigen Zeitraum von der Kindesmutter zurückgefordert” inhaltlich unbestimmt und
nichtig, da er keine Regelung zu der Höhe des auszuzahlenden Kindergeldes enthält. Auch wenn die Einspruchsentscheidung Angaben
zum streitigen Kindergeldzeitraum enthält, ergibt sich die Höhe des Kindergelds nicht zwangsläufig aus § 66 Abs. 1 EStG, sondern
ist abhängig davon, ob dem Kindesvater Kindergeld für weitere Kinder zusteht.
2. Aus dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) folgt, dass die Anfechtungsklage in Ausnahmefällen
unabhängig von § 44 FGO auch dann zulässig ist, wenn der Steuerpflichtige durch die Einspruchsentscheidung erstmals beschwert
wird.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.