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Bewertungsrecht | Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren
Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist laut nicht zulässig.
Der Einheitsbewertung mit dem Ertragswert (im Streitfall auf den ) sind weiterhin die für den Hauptfeststellungszeitpunkt aufgestellten Mietspiegel zugrunde zu legen, nachdem das BVerfG die Einheitsbewertung zwar für verfassungswidrig erklärt, aber übergangsweise für weiter anwendbar erachtet hat. Deshalb lehnte der BFH die vom Kläger begehrte Rückrechnung der erzielbaren Miete aus aktuellen Mietspiegeln ab.