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Einkommensteuer | Kosten für die Beauftragung einer Eventagentur als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die Kosten für eine professionelle Eventagentur, die Betriebsveranstaltungen organisiert, sind nach dem für Kunden in die Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 EStG einzubeziehen sowie für Arbeitnehmer mit dem Nettosteuersatz nach § 40 Abs. 1 EStG zu versteuern.
Die Klägerin war Hauptsponsor der W. An den Wochenenden hatten ausgewählte Kunden und Arbeitnehmer der Klägerin die Möglichkeit, „Business-Veranstaltungen“ der W zu besuchen. Die Betreuung der Veranstaltungen übernahm die von der Klägerin beauftragte Lead-Agentur H. Darüber hinaus beauftragte die Klägerin die N-Agentur mit der Betreuung eines Fanclubs, der den Arbeitnehmern der Klägerin die Möglichkeit bot, gemeinsam an organisierten Sportaktivitäten teilzunehmen. Das Finanzamt versteuerte die Agenturleistungen hinsichtlich...