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NWB EV 8/2018 S. 259

Verfahrensrecht – Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben (BFH)

Erhebt nur einer von mehreren Miterben eine Verpflichtungsklage, sind die anderen Miterben weder als notwendige Streitgenossen noch als notwendig Beizuladende am Verfahren zu beteiligen (Anschluss an , BStBl 1990 II S. 360; teilweise Aufgabe des Senatsbeschlusses v.  - X B 106/06 NWB DAAAC-38784).

Will ein Steuerpflichtiger sich dagegen wenden, dass das Finanzamt über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts noch nicht entschieden hat, ist dagegen nicht die Untätigkeitsklage, sondern der Untätigkeitseinspruch gegeben.

Eine Trennung von Verfahren begründet nur dann einen Verfahrensmangel, wenn das Finanzgericht sie willkürlich vornimmt oder der Beteiligte dadurch prozessual in der Wahrnehmung seiner Rechte behindert wird. Dasselbe gilt für die unterbliebene Verbindung...