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Erbrecht – Der digitale Nachlass (BGH)
Der BGH hat am ein richtungsweisendes Urteil zum digitalen Nachlass verkündet. Er hat entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht. Die Erben haben einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte.
Hinweis: Siehe zu diesem Urteil auch den Beitrag von Matthias Pruns auf der Seite 261 in dieser Ausgabe.
Quelle: