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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 08 | Abgeltungsteuer: Abzugsverbot gilt auch für nachträgliche Werbungskosten

Das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem zugeflossen sind. Aus § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG kann nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht geschlossen werden, dass Aufwendungen stets dem vollen Werbungskostenabzug unterliegen, sofern aus der Kapitalanlage nach 2009 keine Erträge fließen.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abgeltungsteuer ist ebenfalls eine Erwähnung wert.

Der BFH hatte sich ja bereits in mehreren Entscheidungen mit dem ab 2009 geltenden generellen Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auseinandergesetzt. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben dabei das Verbot als verfassungskonform eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Abzugsverbot für Werbungskosten findet auch dann Anwendung, wenn nach dem getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1. 2009 zugeflossen sind. Noch nicht entschieden war aber bislang: Wie sieht...