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Track 06 | Umsatzsteuer: Ausleihe von Lernmitteln durch öffentliche Schulen ist steuerfrei
Bieten öffentliche Schulen den Eltern und den volljährigen Schülern an, Lernmittel kostenpflichtig auszuleihen, erfüllen sie damit nach einer Verfügung des LfSt Niedersachsen den Begriff der öffentlichen Bücherei nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG. Die Umsätze aus der entgeltlichen Ausleihe sind von der Umsatzsteuer befreit. Soweit ausgemusterte Lernmittel aus dem Bestand der Schulbücherei veräußert werden, sind diese Umsätze ebenfalls steuerfrei (nach § 4 Nr. 28 UStG).
Viele öffentliche Schulen bieten Eltern und volljährigen Schülern an, Bücher und andere Lernmittel kostenpflichtig auszuleihen. Mit den umsatzsteuerlichen Konsequenzen hat sich kürzlich das Niedersächsische Landesamt für Steuern befasst.
Mit der Zurverfügungstellung von Büchern aus einer planmäßigen Sammlung von Büchern erfüllen öffentliche Schulen den Begriff der öffentlichen Bücherei i. S. von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG. Die Umsätze aus der entgeltlichen Ausleihe sind daher von der Umsatzsteuer befreit. Nichts anderes sollte auch für CDs, DVDs oder andere Lernmittel gelten.
Soweit ausgemusterte Lernmittel aus dem Bestand der Schulbücherei veräußert werden, sind diese Umsätze ebenfalls steuerfrei. In diesem Fall nach § 4 Nr. 28 UStG. Nach dieser Vorschrift ist bekanntlic...