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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 03 | Gemeinnützigkeit: Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Die OFD Frankfurt a.M. hat darüber informiert, dass sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf die steuerlichen Konsequenzen bei der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen geeinigt haben. Die Einnahmen der steuerbegünstigten Organisation aus der Verwertung sind regelmäßig dem ideellen Bereich zuzuordnen. Ein Sonderausgabenabzug ist für die Spender von Leergut aber zumeist nicht möglich.

Als Nächstes steht eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main auf unserem Themenplan. Die OFD informiert über einen Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Es geht um die Sammlung und die Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen. Überraschungen enthält die Verwaltungsanweisung nicht. Sie gibt aber betroffenen Organisationen Planungssicherheit.

Mit viel Liebe zum Detail – um es mal positiv auszudrücken –, werden sieben unterschiedliche Fallgestaltungen steuerlich beurteilt. Zum einen aus Sicht der steuerbegünstigten Organisationen – im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit. Und zum anderen aus Sicht der Steuerpflichtigen, die ihre Pfandflaschen spend...