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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 26 | Körperschaftsteuer: Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kann nach einem Urteil des FG Nürnberg nicht dadurch rückgängig gemacht werden, dass der Vertrag, der zum Ansatz der vGA geführt hat, nachträglich wieder aufgehoben wird. Die Parteien hatten die Übertragung eines GmbH-Anteils wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB rückgängig gemacht. Nach Ansicht des FG wirkt dies steuerlich nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.

Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung rückgängig gemacht werden? – Mit dieser Frage hat sich im letzten Jahr das FG Nürnberg auseinandergesetzt. Wir erwähnen das Urteil in unserer Rubrik „Anhängige BFH-Verfahren”, weil zwischenzeitlich bekannt geworden ist: Der unterlegene GmbH-Gesellschafter hat eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.

Der Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH, die ihrerseits an der B-GmbH beteiligt war. Die A-GmbH verkaufte ihre Beteiligung an der B-GmbH an den Bruder des Klägers. Der Preis war um circa 150.000 Euro zu niedrig. Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis: Der verbilligte Verkauf der Beteiligung führt zum einen zum Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der A-GmbH in Höhe von 150....