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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 23 | Lohnsteuer: Geldwerter Vorteil bei vergünstigter Nutzung eines Fitnessstudios durch Arbeitnehmer

Das FG Niedersachsen hatte zu entscheiden, wann der geldwerte Vorteil zufließt, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den verbilligten Besuch eines Fitnessstudios ermöglichen und hierfür mit einem Anbieter einen Jahresvertrag abschließen. Vorausgesetzt, der Anspruch zur Nutzung des Studios kann dem Arbeitnehmer monatlich entzogen werden, geht das FG – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – von einem monatlichen Zufluss aus.

Sachbezüge bleiben bei Arbeitnehmern bekanntlich steuerfrei, wenn ihr Wert im Kalendermonat insgesamt 44 € nicht übersteigt. Fraglich ist: Wie sieht es aus, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den verbilligten Besuch eines Fitnessstudios ermöglichen? Fließt der geldwerte Vorteil auch dann monatlich zu, wenn der Arbeitgeber mit einem Anbieter einen Jahresvertrag abgeschlossen hat?

Die Finanzverwaltung geht bei der Überlassung der Teilnahmeberechtigung für das gesamte Jahr davon aus: Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer sofort in einer Summe zu. Im Streitfall führte dies dazu, dass die 44   -Grenze in diesem Monat überschritten war. Die schöne Steuerspar-Möglichkeit war dahin. Sie kennen dieselbe Problematik bei...