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IWB Nr. 14 vom Seite 531

Tagungsbericht: Young-IFA Sektion Berlin-Brandenburg zum Thema „Anzeigepflicht von Steuergestaltungen“

Dr. Christian Kahlenberg, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Berlin/Bonn und Vorstand des YIN

[i]Berlin, 8. Diskussionsveranstaltung der Regionalsektion am 3.7.2018Durch die BEPS-Debatte sind Steuergestaltungen multilateraler Unternehmen publik geworden, mit denen enorme Steuervorteile erzielt wurden. Verantwortlich dafür sollen in erster Linie die unabgestimmten nationalen Rechtsrahmen sein; auch innerhalb der EU gibt es kein Harmonisierungsgebot im Bereich der direkten Steuern. Daneben werden auch Zusagen bestimmter (ausländischer) Finanzbehörden genannt, die derzeit einer Beihilfeprüfung durch die EU-Kommission unterzogen werden.

[i]Gesetzgeber will Informationsasymmetrie behebenAls eines der zentralen Probleme stufen Gesetzgeber und Finanzbehörden die Informationsasymmetrie ein. Entweder erfahren Gesetzgeber und Behörden zu spät oder überhaupt nicht von ausgefeilten Steuergestaltungen. Ob dies in dieser Allgemeingültigkeit zutrifft, ist zumindest diskutabel. Jedenfalls soll dieser postulierte Missstand nun behoben werden.

[i]EU-Richtlinie ist bereits verkündet – deutscher Entwurf des BMF steht aus, geht aber ggf. noch darüber hinausAm verabschiedete der Rat der EU eine Richtlinie zu Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, dazu jüngst Fischer/Riedlinger, IWB 11/2018 S. 416 NWB IAAAG-85101). Flankiert wird diese Richtlinie durch eine Initiative der Bundesländer, die letztlich den im Zuge des JStG 2008 gescheiterten Entwu...