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Besteuerung des auf ein Arbeitszimmer entfallenden Gewinns bei Verkauf selbstgenutzter Wohnimmobilien
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-89103 Mit Urteil v. - 8 K 1160/15 NWB JAAAG-86288 hat das FG Köln entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinn nicht zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führt, weil das Arbeitszimmer kein selbständiges, gesondert zu veräußerndes Wirtschaftsgut sei und daher auch eigenen Wohnzwecken diene. Das Urteil, das in Widerspruch zur Auffassung des BMF und der wohl h. M. im Schrifttum steht, gibt Anlass, die auf häusliche Arbeitszimmer bezogene Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten und betrieblichen Bereich zu untersuchen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das häusliche Arbeitszimmer im Privatvermögen
[i]Häusliches Arbeitszimmer dient nicht WohnzweckenBei Verkauf einer Immobilie innerhalb des Zehnjahreszeitraums sind Wirtschaftsgüter, die zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, von der Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte ausgenommen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Entgegen der Auffassung des FG Köln fällt das häusliche Arbeitszimmer nicht unter diese Steuerbefreiung. Da das BVerfG die Zuordnung des häusl...BStBl 2011 II S. 318