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Das Ende einer langen Reise: EuGH macht den Weg für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen frei
I. Einführung
Es bleibt spannend im Insolvenzsteuerrecht. Die zwei Enden des Seils sind bekannt: die von der EU-Kommission und dem Gericht erster Instanz konstatierte Europarechtswidrigkeit der deutschen Regelung des § 8c Abs. 1a KStG einerseits und die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen andererseits (vgl. Uhländer, DB 2017 S. 923 ff.). Nach der jüngsten Entscheidung des NWB JAAAG-87474 = Kurzinfo StuB 2018 S. 482 NWB KAAAG-88155) ist es nun an der Kommission, die beiden Enden zusammenzuknoten, die aktuell schwebende deutsche Regelung des § 3a EStG zu genehmigen und damit der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen zur Geltung zu verhelfen.
II. Der Kampf um den Sanierungserlass 2003
In der Erkenntnis, dass die Besteuerung von Sanierungsgewinnen nach Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG ab dem mit der InsO in einem Zielkonflikt steht, hat das /03 NWB XAAAA-88108, BStBl 2003 I S. 240 = Kurzinfo StuB 2003 S. 418 NWB DAAAB-60060; ergänzt durch das NWB HAAAD-34808, BStBl 2010 I S. 18 = Kurzinfo StuB 2010 S. 73 NWB JAAAD-35237 [vgl. dazu: Schmittmann, InsbürO 2010 S. 94]; sog. „Sanierungserlass“], verfügt, dass zunächst die ertragsteuerlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten auszus...