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BFH 06.02.2018 IX R 14/17, StuB 14/2018 S. 522

Einkommensteuer | Ortsübliche Marktmiete i. S. des § 21 Abs. 2 EStG für möblierte oder teilmöblierte Wohnungen; Möblierungszuschlag

(1) Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i. S. des § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt. (2) Ein solcher Möblierungszuschlag kann nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

(1) Der BFH entschied zu den Streitjahren 2006 bis 2010 und damit zu der vor 2012 gültigen Fassung des § 21 Abs. 2 EStG. Gerade bei Vermietungen ...BStBl 2003 II S. 646