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Keine Abfärbung von Verlusten
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG; § 40 Abs. 2, § 118 Abs. 2 FGO; § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG 1984).
Als Gewerbebetrieb in vollem Umfang gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer grundsätzlich z. B. freiberuflich (§ 18 EStG) oder vermögensverwaltend (§§ 20, 21 EStG) tätigen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft daneben auch eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt. Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG würde selbst eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit neben einer ansonsten nicht gewerblichen Tätigkeit für den Eintritt der Abfärbewirkung ausreichen. Nach der BFH-Rechtsprechung soll die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht ausnahmslos zur Wirkung kommen. Vie...BStBl 2015 II S. 1002