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Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung
(1) Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, dann scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage regelmäßig nicht an der fehlenden Erdienbarkeit. (2) Wird bei einer bestehenden Versorgungszusage lediglich der Durchführungsweg gewechselt (wertgleiche Umstellung einer Direktzusage in eine Unterstützungskassenzusage), so löst allein diese Änderung keine erneute Erdienbarkeitsprüfung aus (Bezug: § 4d EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
(1) Für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführern verlangt der BFH in ständiger Rechtsprechung die „Erdienbarkeit“. Im Wesentlichen umfasst d...