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IDW RH HFA 1.005 überarbeitet: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB
Der Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner 252. Sitzung eine überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) verabschiedet.
In Reaktion auf die Änderung von Vorschriften zu Angaben im (Konzern-)Anhang durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in den Rechnungslegungshinweis u. a. ein neuer Abschnitt eingefügt, der sich mit der Auslegung des geänderten § 285 Nr. 20 HGB (Anhangangaben zu Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet sind) befasst. Zudem waren Folgeänderungen in den Ausführungen zu § 285 Nr. 19 HGB (Anhangangaben zu derivativen Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind) erforderlich. Der vollständige überarbeitete Rechnungslegungshinweis wird in Heft 7/2018 von IDW Life abg...