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NWB BB 8/2018 S. 227

Steuern: Entscheidung zu Nachzahlungszinsen

Nachdem der BFH Nachzahlungszinsen von 6 % p. a. für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt hat, hat das BMF Folgendes entschieden: Steuerzahler haben für Zeiträume ab April 2015 Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung auf Nachzahlungs-, Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen auf Steuerschulden. Voraussetzung: Es muss Einspruch gegen den Zinsbescheid eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden sein.