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Steuern: Entscheidung zu Nachzahlungszinsen
Nachdem der BFH Nachzahlungszinsen von 6 % p. a. für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt hat, hat das BMF Folgendes entschieden: Steuerzahler haben für Zeiträume ab April 2015 Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung auf Nachzahlungs-, Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen auf Steuerschulden. Voraussetzung: Es muss Einspruch gegen den Zinsbescheid eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden sein.
Vgl. dazu NWB FAAAG-86742.