WP Praxis Nr. 8 vom Seite 1

Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Teil der im Januar 2018 in finaler Fassung veröffentlichten sog. IDW PS 400er-Reihe ist auch IDW PS 401 „Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk“. Damit transformiert das Institut der Wirtschaftsprüfer den ISA 701 in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Berücksichtigung der Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsverordnung sowie deutscher gesetzlicher Besonderheiten. Die gänzlich neuen Anforderungen bezwecken, die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks durch mehr Transparenz über die Abschlussprüfung zu erhöhen. Dazu sollen die Adressaten stärker individualisiert und problemorientiert über Sachverhalte informiert werden, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers bei der Prüfung des Abschlusses jeweils am bedeutsamsten waren. IDW PS 401 ist pflichtmäßig nur bei der Abschlussprüfung der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 HGB) zu beachten und bereits mit Geltung für Abschlussprüfungen über nach dem beginnende Berichtszeiträume anzuwenden. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps stellt die Regelungen des Standards vor, veranschaulicht ihre mögliche Umsetzung anhand von Beispielen aus der Prüfungspraxis sowie weiterer Formulierungshilfen und verdeutlicht dabei ausführlich auch die Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte in Sonderfällen.

Eine Zunahme bei der Komplexität der Unternehmensberichterstattung ist im Hinblick auf die Umsetzung der Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes zu sehen, da für den Entgeltbericht von der übrigen Unternehmensberichterstattung abweichende Regelungen gelten. Der Gesetzgeber hat mit dem Entgelttransparenzgesetz ein neues Instrument zur Förderung der Lohngerechtigkeit implementiert, das im Jahr 2018 erstmalig Anwendung findet. Große Unternehmen müssen neben weiteren Pflichten einen neuartigen Entgeltbericht aufstellen und veröffentlichen. WP/StB Katharina Völker-Lehmkuhl zeigt anhand einer Sichtung von Geschäftsberichten aus dem Jahr 2017, dass diesbezüglich noch hohe Unsicherheiten bestehen.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2018 Seite 1
NWB HAAAG-88908