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WP Praxis 8/2018 S. 258

Überarbeitung von IDW RH HFA 1.005 zu den Anhangangaben zu bestimmten Finanzinstrumenten

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat eine überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungsweises: Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 bis 20 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005) verabschiedet. Anlass der Überarbeitung war die Änderung der §§ 285 Nr. 20, 314 Abs. 1 Nr. 12 HGB durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, nach der nicht mehr nur für gem. § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente, sondern für alle mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente folgende Angaben zu machen sind:

  • Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sowie

  • Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente einschließlich der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und die Sicherheit künftiger ...