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Einkommensteuer | Auszahlung einer Kapitallebensversicherung aus der Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks
Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind laut auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis-Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), sondern die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) anzuwenden.
Der Kläger erhielt nach Kündigung einer Kapitalvorsorge, die das Versorgungswerk der Zahnärzte aus der Zeit vor dem vorsah, eine Einmalauszahlung. Diese führt für Altfälle nicht zu sonstigen Einkünften, sondern unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F. zu steuerfreien Kapitaleinkünften. Der BFH hat dazu klargestellt, dass jedoch Einmalzahlungen aus einem berufsständischen Vers...