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BMF 19.06.2018 IV A 4 - S 0316/13/10005 :053, BBK 14/2018 S. 651

Buchführung | BMF veröffentlicht Anwendungserlass zur Einzelaufzeichnung in der Kassenführung

Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146 AO veröffentlicht, in dem es vor allem um die Einzelaufzeichnungspflicht bei Bargeschäften geht.

Inhaltlich hervorzuheben ist, dass das BMF die Aufzeichnung der Kundendaten dann nicht verlangt, sofern diese für die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des Geschäftsvorfalls nicht erforderlich sind. Außerdem äußert sich das BMF ausführlich zu den Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht (Abschnitt 2.2 des Schreibens). Diese Ausnahmen gelten aber nur [i]Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmenbei Verwendung einer offenen Ladenkasse, nicht bei Nutzung einer elektronischen Kasse; dies entspricht § 146 Abs. 1 Satz 4 AO n. F.

Hinweis:

[i]Einzelaufzeichnungspflicht auch für EÜR?Bemerkenswerterweise geht das BMF auch bei der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG von einer Einzelaufzeichnungspflicht aus (Abschnitt 2.1.7 des BMF-Schreibens). Angesichts der jüngeren BFH-Rechtsprechung ist dies abe...